Wenn die SRG, also die Dachorganisation von SRF, RSI, RTR, RTS und swissinfo.ch (uff…) die neue “geräteunabhängigen Radio- und TV-Gebühr” unterstützt, dann mit dem Argument, dass Herr und Frau Schweizer die Sendungen von SRF, RSI, RTR und RTS auch im Internet sehen können (können!). Mittlerweile stehe wohl in jedem Haus ein Computer mit Internetanschluss oder gehöre ein iPhone zur Standardausrüstung eines mediengeilen Bürgers, der ja aufgrund des sozialistischen Einheitsgedankens nichts Besseres zu tun habe, als einzig und allein den Schweizer Monopolsender zu konsumieren. Für andere Zwecke scheinen diese Geräte nicht angeschafft worden zu sein. Nun denn – unmöglich ist das nicht, aber doch eher unwahrscheinlich.
Einwurf: Wieso muss ICH beweisen, dass ich etwas NICHT konsumiere und deshalb NICHT zu zahlen brauche? Das ist doch Zwangsverabreichung von Mainstream-Schrott! In welchem Verfassungsartikel werde ich dazu gezwungen? Es ist ja eine Gebühr und keine bedingungslos geschuldete Steuer!
Aber wieso heisst das “Unternehmen” dann “nur” “Schweizer Radio und Fernsehen“? Wieso ist “Internet” als Absatzkanal nicht im Namen vertreten? Continue reading →