MWSt-Befreiung von Silber: Der Bundesrat widerlegt sich selbst

In seiner Antwort auf die Motion von Lukas Reimann, welche Silbermünzen und -barren von der Mehrwertsteuer befreien will, widerlegt der Bundesrat seine Argumente gleich selbst.

Das beginnt mit dem Zitat des Mehrwertsteuergesetzes: “Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland” (Art. 1 Abs. 1 MWSTG). Was für einen “Verbrauch” meint der Bundesrat, wenn Bürger Silbermünzen kaufen? Silbermünzen dienen der Werterhaltung, nicht dem Konsum!Die Bürger kaufen die Münzen nicht, um sie zu essen, aus ihnen Handybestandteile zu schmelzen oder sie für die Stromübertragung zu nutzen. Ebenso wird durch den An- und Verkauf von Silbermünzen nicht auch nur ein leiser Hauch von “Mehrwert” geschaffen. Das Produkt “Silbermünze” ist komplett. Die Bürger erwerben Silbermünzen aus dem gleichen Grund, wie sie Goldmünzen kaufen. Das MWSTG ist damit für Silbermünzen NICHT anwendbar.

Der Bundesrat unterschätzt die Abwertung des Schweizer Frankens gegenüber Hartwährungen wie Gold und Silber. Zwar ist der Handel mit physischem Silber mittlerweile sehr eng, die Nachfrage sehr hoch und das Angebot nahezu ausgetrocknet. Doch der Hauptgrund für den Kauf von physischem Gold und Silber liegt in der Absicherung gegenüber der Teuerung. Insbesondere durch die extreme Ausweitung der Geldmenge durch die Nationalbank (“Inflation”) hat der Schweizer Franken an Kaufkraft eingebüsst. Gold- und Silberanleger schützen sich vor möglichen Fehlern der Nationalbank. Dieser “Versicherungsschutz” ist bei Gold und Silber ausgeprägt und soll nicht besteuert werden.

Die Motion will primär eine Befreiung von Münzen und Barren, nicht von industriellem Silber. Würde hingegen auch industrielle Silberlieferung von der MWST befreit, käme dies dem Käufer zugute und könnte ihn immerhin um 8% entlasten; Eine Befreiung ist also sogar im Interesse des Werkplatz’ Schweiz! Der Bundesrat verdreht in seiner Antwort die ökonomische Logik. Industrielle, die auf den Rohstoff Silber angewiesen sind, hätten trotz der höheren Einkaufspreise sogar einen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten aus der EU.

Das letzte Argument bezieht sich auf den Schmuggel. Es ist unverständlich, wieso ein Anleger seine Silbermünzen in die EU schmuggeln soll. Es wurde auch keine nähere Begründung für diese Behauptung geliefert.

Wie der Bundesrat ausführt, sind die entgangenen Steuereinnahme auf Silber “minimal”. Der Ausfall damit für die Bundeskasse verkraftbar. Wie hoch sich eine Befreiung von Platin- und Palladiummünzen und -barren auf die Steuereinnahmen auswirken würde, schreibt der Bundesrat nicht – vermutlich weil der Betrag noch vernachlässigbarer ist. Eine Befreiung von der MWST würde sich also auch für diese beiden Edelmetalle anbieten. Aus fiskalpolitischen Gründen besteht damit kein Grund, an der Ungleichbehandlung von Gold- und Silbermünzen festzuhalten. Die Motion ist daher anzunehmen.

[Update 21.10.2012]

Heute titel “Die Welt”: “Silber-Sammler trifft der volle Steuerschock” und bezieht sich auch auf den Artikel “Regierung will Silbermünzen höher besteuern”. Es geht dabei darum, dass die MWST in der EU vereinheitlicht werden soll und Silber damit neu auch zu 19% besteuert wird.

Damit wird das eine Argument des Bundesrates zunichte gemacht. Wenn in der Schweiz weiterhin 8% verlangt wird, ist Silber in der Schweiz 11% “günstiger” als in der EU. Der Absatz von Silbermünzen dürfte damit in die Schweiz abwandern. Ob diese dann auch ins Ausland “geschmuggelt” werden, bleibt abzuwarten. Dass die Schweiz hier mitmacht und die MWST ebenfalls auf 19% anhebt ist – dem Volk sei’s gedankt – nicht anzunehmen. Damit spielt es keine Rolle, ob die MWST beibehalten wird oder die 8% wegfallen.

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1 Response to MWSt-Befreiung von Silber: Der Bundesrat widerlegt sich selbst

  1. Thomi Horath says:

    Sehr guter Artikel! Hat meine vollste Unterstützung! Ausserdem muss sich der Bundesrat wegen des Steuerausfalls sowieso gar keine Sorgen machen, da es bald gar kein Silber mehr zu kaufen geben wird.

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