{"id":1267,"date":"2015-03-31T21:07:44","date_gmt":"2015-03-31T20:07:44","guid":{"rendered":"http:\/\/unbequemefragen.ch\/?p=1267"},"modified":"2015-03-31T21:07:44","modified_gmt":"2015-03-31T20:07:44","slug":"das-gold-gschichtli-der-snb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/unbequemefragen.ch\/?p=1267","title":{"rendered":"Das Gold-Gschichtli der SNB"},"content":{"rendered":"<p>Dem <a href=\"http:\/\/www.snb.ch\/de\/mmr\/reference\/annrep_2014_komplett\/source\/annrep_2014_komplett.de.pdf\" target=\"_blank\">Jahresbericht 2014 der SNB<\/a> entnehmen wir ab Seite 63:<\/p>\n<blockquote><p>Lagerung der Goldreserven Gem\u00e4ss Art. 99 Abs. 3 der Bundesverfassung h\u00e4lt die Nationalbank einen Teil ihrer W\u00e4hrungsreserven in Gold. Die Nationalbank gab im Fr\u00fchling 2013 bekannt, dass sie 30% des Goldes ausserhalb der Schweiz lagert, und dies seit \u00fcber zehn Jahren ausschliesslich in Grossbritannien (20%) und Kanada (10%).<\/p>\n<p>Die Vorsorge f\u00fcr den Krisenfall war f\u00fcr die Nationalbank seit jeher ein massgebendes Kriterium f\u00fcr die geografische Aufteilung ihrer Goldreserven. F\u00fcr die Goldlagerung kommen daher nur L\u00e4nder mit besonders stabilen wirtschaftlichen und politischen Verh\u00e4ltnissen in Frage. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen auch rechtliche Bedingungen wie die Immunit\u00e4t f\u00fcr Zentralbanken erf\u00fcllt sein, damit <strong>jederzeit \u00fcber das Gold verf\u00fcgt werden kann<\/strong>. Ausserdem sollten die Standorte <strong>einen liquiden Goldmarkt aufweisen, so dass bei Bedarf rasch Gold gekauft oder verkauft werden kann<\/strong>.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Den gr\u00f6ssten Teil der Goldreserven erwarb die Nationalbank unter dem Bretton-Woods-System der festen Wechselkurse von 1946 bis 1971<\/strong>, das den US-Dollar an das Gold band. Die Goldbest\u00e4nde der Nationalbank nahmen in dieser Zeit im Zuge von <strong>Devisenmarktinterventionen<\/strong> und des <strong>Umtauschs von aufgekauften US-Dollars in Gold von 1016 Tonnen auf 2585 Tonnen<\/strong> zu.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Goldlagerung war damals auch das schweizerische W\u00e4hrungsrecht zu beachten. Es schrieb vor, mindestens 40% des Notenumlaufs durch Gold in der Schweiz zu decken, wobei die Nationalbank ihr Gold zu einem fixen Preis (Parit\u00e4tskurs) zu bewerten hatte. Sie richtete ihre Goldlagerung deshalb an dieser Deckungsvorschrift f\u00fcr den Notenumlauf aus, d. h., sie hielt im Inland jeweils so viel Gold wie n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Im Jahr <strong>1976<\/strong> f\u00e4llte die Nationalbank den <strong>Grundsatzentscheid<\/strong>, das <strong>Gold k\u00fcnftig je zur H\u00e4lfte im Inland und im Ausland aufzubewahren. Allerdings konnte der Entschluss aufgrund der Deckungsvorschrift vorerst nicht umgesetzt werden<\/strong>, und so befand sich 1978 mit 67% weiterhin der L\u00f6wenanteil des Goldes im Inland. <strong>Erst die Revision des Nationalbankgesetzes von 1978 erlaubte es, auch die im Ausland gelagerten Best\u00e4nde an die Deckung des Notenumlaufs anzurechnen<\/strong>. Nun konnte die Nationalbank das Gold entsprechend ihrer Zielvorstellung vom Inland ins Ausland verschieben.<\/p>\n<p>Die Verschiebung von Gold von einem Land in ein anderes kann \u00fcber entsprechende Transporte vorgenommen werden. Es ist aber auch m\u00f6glich, daf\u00fcr sogenannte <strong>Locations-Swaps<\/strong> abzuschliessen. Damit k\u00f6nnen in einem Land vorhandene Goldbest\u00e4nde des einen Vertragspartners gegen Goldvorr\u00e4te des zweiten in einem anderen Land getauscht werden. Mit Locations-Swaps lassen sich die Risiken und Kosten gegen\u00fcber Transporten stark verringern. Die Nationalbank setzte in der Vergangenheit beide Instrumente ein.<\/p>\n<p><strong>Im Jahr 1997 wurde die Golddeckung des Notenumlaufs im Zuge einer Revision des Nationalbankgesetzes von 40% auf 25% gesenkt<\/strong>. <strong>Zwei Jahre sp\u00e4ter ver\u00e4nderte die Totalrevision der Bundesverfassung vom April 1999 die Rahmenbedingungen fundamental, indem sie die formale Goldbindung des Frankens aufhob.<\/strong> Mit dem neuen Bundesgesetz \u00fcber die W\u00e4hrung und die Zahlungsmittel, das im Mai 2000 das M\u00fcnzgesetz ersetzte, <strong>entfiel die Verpflichtung, das Gold der Nationalbank zum Parit\u00e4tskurs zu bewerten<\/strong>, und <strong>das neue Nationalbankgesetz von 2003 enthielt keine Vorschrift mehr zur Golddeckung<\/strong>.<\/p>\n<p>Mit dieser Reform des W\u00e4hrungsrechts konnte ein Teil der Goldreserven, der f\u00fcr die Geldpolitik nicht mehr ben\u00f6tigt wurde, zum Marktwert ver\u00e4ussert werden. Die <strong>Verk\u00e4ufe von insgesamt 1300 Tonnen Gold<\/strong>, die ab Mai 2000 begannen, erstreckten sich \u00fcber f\u00fcnf Jahre. Dabei wurde <strong>vor allem im Ausland aufbewahrtes Gold verkauft<\/strong>.<\/p>\n<p>Aus <strong>anlagepolitischen Gr\u00fcnden<\/strong> trennte sich die Nationalbank in den Jahren 2007 und 2008 von <strong>weiteren 250 Tonnen Gold<\/strong>, wobei auch diesmal <strong>\u00fcberwiegend der Goldbestand im Ausland abgebaut wurde<\/strong>.<\/p>\n<p>Heute verf\u00fcgt die Nationalbank \u00fcber 1040 Tonnen Gold. <strong>Jeder Goldbarren ist mittels Barrenidentifikation inventarisiert und kann somit eindeutig dem Bestand der Nationalbank zugewiesen werden.<\/strong> Die Nationalbank \u00fcberpr\u00fcft die Goldbest\u00e4nde in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden. Derzeit sind keine Goldk\u00e4ufe oder -verk\u00e4ufe geplant.<\/p><\/blockquote>\n<p>Und auf Seite 73:<\/p>\n<blockquote><p>Gold als Teil der W\u00e4hrungsreserven <strong>Gold stellt eine wichtige Komponente der Aktiven der Nationalbank<\/strong> dar. Art. 99 der Bundesverfassung verlangt, dass die Nationalbank einen Teil der W\u00e4hrungsreserven in Gold h\u00e4lt. Im Rahmen einer guten Diversifikation tr\u00e4gt ein bestimmter Anteil an Gold zu einer ausgewogeneren Risikoverteilung bei. Mit seinen ausgepr\u00e4gten Preisschwankungen geh\u00f6rt Gold allerdings f\u00fcr sich allein betrachtet zu den riskantesten Anlagen.<\/p>\n<p>Der Goldbestand der Nationalbank bel\u00e4uft sich <strong>seit 2008 auf 1040 Tonnen<\/strong>. Im Mai 2014 wurde der Abschluss des vierten Goldabkommens zwischen Zentralbanken bekanntgegeben, an dem sich auch die Nationalbank beteiligte. Darin erkl\u00e4ren die Zentralbanken, dass Gold ein wichtiges Element der globalen W\u00e4hrungsreserven bleiben wird und <strong>keine Pl\u00e4ne bestehen, Gold in namhaftem Umfang zu verkaufen<\/strong>. Die Nationalbank hat keine Absicht, Gold zu kaufen oder zu verkaufen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Zu den L\u00e4nderrisiken schreibt die SNB auf Seite 78:<\/p>\n<blockquote><p>Das L\u00e4nderrisiko besteht darin, dass ein Staat in seinem Hoheitsgebiet Zahlungen von dort domizilierten Schuldnern oder die Verf\u00fcgungsgewalt \u00fcber dort deponierte Verm\u00f6genswerte blockieren kann. Um keine einseitigen L\u00e4nderrisiken einzugehen, achtet die Nationalbank auf eine Verteilung der Verm\u00f6genswerte auf verschiedene Depotstellen und L\u00e4nder. Auch die Goldbest\u00e4nde werden nach diesen Prinzipien gelagert. Bei der Standortwahl wurde zum einen auf eine angemessene regionale Diversifikation und zum anderen auf einen guten Marktzugang Wert gelegt. Von den 1040 Tonnen Gold werden rund 70% in der Schweiz, rund 20% bei der Zentralbank von England und rund 10% bei der Zentralbank von Kanada gelagert. <strong>Die dezentrale Lagerung der Goldbest\u00e4nde im In- und Ausland stellt sicher, dass die Nationalbank auch im Krisenfall \u00fcber ihre Goldreserven verf\u00fcgen kann.<\/strong><\/p><\/blockquote>\n<p>Der Jahresbericht bietet eine F\u00fclle von Aussagen, die\u00a0zu mehr Fragen anregen.<\/p>\n<ul>\n<li><em>&#8220;jederzeit \u00fcber das Gold verf\u00fcgen&#8221;<\/em><br \/>\nKann mir jemand erkl\u00e4ren, wie die SNB <em>&#8220;jederzeit&#8221;<\/em>\u00a0(sic!) \u00fcber Gold in London und Kanada verf\u00fcgt und dies insbesondere mit einer <em>&#8220;dezentralen Lagerung&#8221;<\/em>\u00a0sicherstellt?<\/li>\n<li>Wieso ben\u00f6tigt die SNB<em> &#8220;einen liquiden Goldmarkt&#8221;? <\/em>Die Begr\u00fcndung, dass<em>\u00a0&#8220;bei Bedarf rasch Gold gekauft oder verkauft werden kann&#8221; <\/em>vermag nicht zu \u00fcberzeugen. Die Schweiz war jahrelang der bedeutenste Ort f\u00fcr den Handel von Gold und auch heute noch der wichtigste Ort, um Gold in Raffinerien umzugiessen. Welch&#8217; besseren Ort gibt es dann als die Schweiz, um im Goldhandel t\u00e4tig zu sein?<\/li>\n<li>Sch\u00f6n, dass die SNB zugibt, seit Jahren &#8220;<em>Devisenmarkt<span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>interventionen<\/strong><\/span><\/em>&#8221; (sprich: Manipulation) zu betreiben. <em>Devidenmarkt<span style=\"text-decoration: underline;\">transaktionen<\/span>&#8221;\u00a0<\/em>w\u00e4ren etwas\u00a0legaler.<\/li>\n<li>Wenn &#8220;<em>Jeder Goldbarren [&#8230;] mittels Barrenidentifikation inventarisiert und [&#8230;] somit eindeutig dem Bestand der Nationalbank zugewiesen werden [kann]<\/em>&#8220;, wieso publiziert die SNB dann nicht diese Nummern und Lagerorte? Dann h\u00e4tte man immerhin die Gew\u00e4hr, dass alle Teilnehmer am Goldmarkt ihre Barren pr\u00fcfen und allenfalls Irregul\u00e4res melden k\u00f6nnten. W\u00fcrde z.B. ein Barren, der in London liegen m\u00fcsste pl\u00f6tzlich bei einer Raffinerie auftauchen, k\u00f6nnte die SNB sofort einschreiten und eine Inspektion verlangen. Aber offenbar will man das nicht. Wieso nur?<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Doch das Spannendste sind einmal mehr die Zahlen:<\/p>\n<ul>\n<li>Wann hat sich die SNB dazu entschieden \u2013 wie Frankreich \u2013 ihre &#8220;<em>aufgekauften US-Dollars in Gold<\/em>&#8221; zu wechseln und wann fanden diese Transaktionen statt? <strong>Vermutlich hat man damit wesentlich dazu beigetragen, dass das\u00a0Bretton-Woods-System auseinandergebrochen ist<\/strong> und Pr\u00e4sident Nixon den Umtausch von USD in Gold zu fixen Kursen &#8220;tempor\u00e4r&#8221; aufheben musste.<\/li>\n<li>Ich vermute stark, dass man mit dieser Aktion den Argwohn der Amis auf die Schweiz gesch\u00fcrt und <a href=\"https:\/\/unbequemefragen.ch\/?p=1230\" target=\"_blank\">so zu den Gegenangriffen<\/a>\u00a0beigetragen hat. Die Amis wollten die von der Schweiz so billige erstandenen\u00a0<strong>1&#8217;569 Tonnen<\/strong> Gold (2&#8217;585 Tonnen \u2013 1&#8217;016 Tonnen) irgendwann zur\u00fcck. Deshalb passt die Zahl auch wieder so gut zu den fr\u00fcher genannten <a href=\"https:\/\/unbequemefragen.ch\/?p=1230\" target=\"_blank\">1&#8217;170 Tonnen<\/a>. Wieso? Schauen Sie mal hier:<\/li>\n<li>Die Schweiz hat ja im ersten Schritt total 1&#8217;300 Tonnen Gold verkauft und ein weiterer Verkauf fand 2007 und 2008 statt: &#8220;<em>Aus anlagepolitischen Gr\u00fcnden trennte sich die Nationalbank in den Jahren 2007 und 2008 von <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>weiteren 250 Tonnen Gold<\/strong><\/span><\/em>&#8221; \u2013 Total ergibt dies <strong>1&#8217;550 Tonnen<\/strong>.\u00a0Die Zahlen sind zu nahe beieinander, als dass es sich dabei um einen Zufall handeln k\u00f6nnte!<\/li>\n<li>Oder weiss jemand, wieso die SNB ausgerechnet 1&#8217;550 Tonnen Gold als &#8220;\u00fcbersch\u00fcssig&#8221; deklariert und damit verkauft hat?<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Fazit:<\/span><\/strong><br \/>\nWie gewonnen, so zerronnen. Was die Schweiz einst den Amerikanern unter dem Bretton-Woods-System abgeluchst haben, mussten sie \u2013 als der Goldpreis gen\u00fcgend tief war \u2013 zur\u00fcck an die Amis verkaufen. Dazu war ihnen\u00a0jedes Mittel recht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dem Jahresbericht 2014 der SNB entnehmen wir ab Seite 63: Lagerung der Goldreserven Gem\u00e4ss Art. 99 Abs. 3 der Bundesverfassung h\u00e4lt die Nationalbank einen Teil ihrer W\u00e4hrungsreserven in Gold. 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