3x Ja – Teil 1

Am nächsten Wochenende wird in der Schweiz basisdemokratisch (hier hat das Volk auch zu Sachthemen etwas zu sagen und nicht nur die vom Volk gewählten Vertreter) über drei Themen entschieden. Es sind dies:

  1. Volksinitiative (aus dem Volk vorgebrachtes Geschäft, nicht vom Parlament) “für demokratische Einbürgerungen”;
  2. Volksinitiative “Volkssouveränität statt Behördenpropaganda”;
  3. den Verfassungsartikel “Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung».

Allen drei Vorlagen ist gemein, dass sie ihren Ursprung in der SVP haben und grundsätzlich die Verantwortung wieder stärker zur Bevölkerung bringen wollen. Allein dies ist für gewisse Kreise ein Grund, sie pauschal zu verwerfen. Doch worum geht es überhaupt? Heute werfen wir einen Blick auf die wohl am heissesten diskutierte Vorlage, die “Einbürgerungen”

Oberflächlich betrachtet geht es bei der ersten Vorlage – und dies wird aus meiner Sicht etwas zu stark betont – um Einbürgerungen, um möglichst qualitativ herausragende, neue Mitbürger. Also dem Ziel, nicht Sozialbezüger oder Menschen mit kriminellem Potenzial einzubürgern und danach nicht mehr ausschaffen zu können.

Die Macht beim Volk
Für mich entscheidender ist die Frage, welcher Wert der sog. “Volkswille” in der Politik hat. Also: Kann der Volkswille durch einzelne Personen oder Gruppen vor Gericht ins Gegenteil gedreht werden? Dies ist – mit offenen Augen betrachtet – leider immer häufiger vor, Stichwort “Verbandsbeschwerderecht” (Hier kommt schon bald die Initiative der FDP gegen das Verbandsbeschwerderecht vors Volk.)

Müssen sich die Wähler/Bürger bei den Abstimmungen an “höher gestelltes Recht” (z.B. Völkerrecht) halten oder dürfen sie frei von der Leber abstimmen? Ich meine, sie dürfen – besonders in einer Basisdemokratie – völlig frei abstimmen!

Zudem verwechseln die Gegner den “Volksentscheid” mit dem “Verwaltungsentscheid”, gegen den man selbstverständlich rekurieren soll – es geht ja darum, sich gegen Fehler des Staates und deren Vertreter zu schützen. Ein “Volksentscheid” muss jedoch stets entgültig sein, sonst ist das Volk ja nicht mehr die oberste Instanz im Land – sondern eben wieder die Richter! Dass die Gegner auf dieses Rekursrecht pochen zeigt somit nur, dass für sie die Einbürgerung bereits ein reiner Verwaltungsakt ist.

Eine Begründung vom Volk?
Von den Gegnern hört man, dass ein negativer Entscheid eine Begründung bräuchte. Mit Verlaub: Eine Begründung von einem Kollektiv zu verlangen ist schlicht weg unrealistisch. Oder mussten wir uns gegenüber dem Ausland erklären, als wir 1992 den EWR abgeleht haben? Nein.

Kriterien für die Einbürgerung
Ein tolles Ding sind die offenbar so gut durchdachten Kriterien, die ein Ausländer erfüllen muss, damit er eingebürgert werden KANN. Selbst ein Kandidat für den Bundesrat kann alle erforderlichen Kriterien für den Job erfüllen, aber er wird deswegen nicht a priori in den Bundesrat gewählt. Wäre dies so, würde daraus ein Recht entstehen, welches man vor Gericht einfordern kann. Aber ein Recht auf Einbürgerung besteht nun einmal nicht und deshalb kann man es auch nicht einfordern, selbst wenn die Kriterien erfüllt sind! Wahlen sind nicht kriterienabhängig, aber die Zulassung zu den Wahlen kann kriterienabhängig sein (z.B. min. 18 Jahre und mündig).

Somit bleibt dem Volk grundsätzlich nur eine Antwort auf die Abstimmungsfrage: Ein Ja aus voller Inbrunst zu den demokratischen Rechten und gegen die schleichende Abschaffung des Volkswillens.

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3 Responses to 3x Ja – Teil 1

  1. Juri says:

    Voller Inbrunst für mehr Willkür? Zum Glück scheint sich laut Umfragen eine Mehrheit dagegenstellen zu wollen… 😉

  2. mmexm says:

    Jede demokratische (Zu)Wahl ist prinzipiell reine Willkür. Jede Abstimmung ist Willkür. DAS ist eben Demokratie. Wenn du so willst: Demokratie = Willkür des Volkes. Das Volk kann frei entscheiden.

    Es gibt kein Anrecht auf Einbürgerung und damit auch keine Kriterien, gegen die das Volk stimmen könnte – sonst wäre es ja ein Verwaltungsakt!

    Gemäss Wikipedia: “Die im öffentlichen Recht abwertende Bezeichnung für beliebiges Handeln der Staatsorgane”. Synonym: “freie Wahl” (Wiktionary).

    Vielleicht überlegst du dir nochmals, ob du nicht der linken Wordverdreherei (wie schon mit “liberal”) auf den Leim gekrochen bist?

  3. Juri says:

    Wieso bist Du bloss immer in diesem Links-Rechts-Schema gefangen? Um den Rechtsstaat als erhaltenswerte Errungenschaft zu würdigen, muss man kein Linker sein. Und mit Wortverdreherei hat das auch nichts zu tun.

    Es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass das heutige System höchst unbefriedigende Resultate liefert: In einer Gemeinde wird bestens Integrierten wegen ihres Namens oder sonst eines fadenscheinigen Grundes die Einbürgerung verweigert, in einer anderen werden Kandidaten mehr oder weniger durchgewinkt. Wäre es denn nicht besser und wesentlich fairer, gesamtschweizerisch (schliesslich geht es darum, Schweizer zu werden…) geltende Anforderungen für die Einbürgerung aufzustellen (und die Hürde darf ja durchaus hoch sein: tadelloser Leumund, sehr gute Sprachkenntnisse, geregeltes Einkommen etc. – das wäre der politische Akt), bei deren Erfüllung ein Einbürgerungswilliger den Pass ohne grosse Verrenkungen kriegt (dieser Teil wäre dann tatsächlich bloss noch ein Verwaltungsakt)? Dies würde nämlich dafür sorgen, dass man sich nach wie vor für den Schweizerpass qualifizieren müsste, jedoch keiner etwa bloss wegen seines Namens diskriminiert würde und für alle die gleich (hohen) Voraussetzungen gelten. Dies wäre eines Rechtstaates würdig.

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